Campingplatzordnung

Campingplatzordnung

Sehr geehrte Gäste, herzlich willkommen auf unserem Campingplatz. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

Unterbringung des Gastes

 

  • Am Ankunftstag können die Zimmer von 14 bis 19 Uhr bezogen werden
  • In der Beherbergungseinrichtung kann nur ein ordnungsgemäß registrierter Gast untergebracht werden. Zu diesem Zweck legt der Gast sofort nach seiner Ankunft dem Campingplatzverwalter seinen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ersatzdokument zum Nachweis seiner Identität vor. Anhand dieser Dokumente wird der Gast registriert
  • Der Gast erhält drei Schlüssel – einen für die Eingangstür zum Zentralgebäude, einen fürs Zimmer und einen für das Tor zum Campingplatz.
  • Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer am letzten Tag der Unterbringung bis 10:00 Uhr zu räumen. Wenn der Gast die Unterkunft ohne vorherige Vereinbarung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter nicht räumt, kann der Verwalter den Preis für einen weiteren Unterbringungstag berechnen.
  • Wenn der Gast das Zimmer am Abreisetag nicht zum angegebenen Zeitpunkt übergibt und nicht anwesend ist, behält sich der Campingplatzverwalter das Recht vor, die Sachen des Gastes zu räumen und aufzubewahren, damit das Zimmer für eine weitere Reservierung zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall wird dem Gast ein weiterer Unterbringungstag in Rechnung gestellt.

 

Rechte und Pflichten untergebrachter Gäste

 

  • Der Gast bezahlt die Unterkunft bei Ankunft oder Abreise gemäß der gültigen Preisliste. Die Zahlung kann nur in bar erfolgen.
  • Die Nutzung der Beherbergungseinrichtung ist Personen gestattet, die nicht von Infektionskrankheiten betroffen sind.
  • Im Zimmer oder in öffentlichen Bereichen darf der Gast keine Einrichtungsgegenstände verrücken, Reparaturen oder Eingriffe an der Elektroanlage oder anderen Installationen durchführen.
  • In der Beherbergungseinrichtung und insbesondere in den Zimmern ist es nicht gestattet, eigene Elektrogeräte zu benutzen. Dieses Verbot gilt nicht für Laptops und Elektrogeräte für die persönliche Hygiene des Gastes (Rasierapparat, Fön usw.).
  • Im Objekt, insbesondere in den Zimmern, ist das Rauchen verboten.
  • Die Nutzung der Waschmaschine und des Trockners im Zentralgebäude ist strengstens verboten.
  • Der Gast ist verpflichtet, am Abreisetag das Licht auszuschalten, die Betten abzuziehen und das Zimmer aufzuräumen. Anschließend gibt er den Schlüssel persönlich beim Campingplatzverwalter ab. Wenn der Gast beabsichtigt, die Beherbergungseinrichtung in den frühen Morgenstunden zu verlassen, muss er den Schlüssel bei Abreise im Zimmer lassen.
  • Wenn der Schlüssel verloren geht, wird eine Gebühr von 1.000 CZK erhoben.
  • Aus Sicherheitsgründen sollten Kinder nicht unbeaufsichtigt im Zimmer oder anderen Bereichen des Campingplatzes alleingelassen werden. Der Erwachsene trägt die volle Verantwortung für alle eventuellen, vom Kind verursachten Schäden.
  • Das Zimmer wird dem Gast ohne Mängel übergeben. Wenn der Gast während des Aufenthalts einen Mangel oder eine Störung feststellt, liegt es in seinem eigenen Interesse, die Störung dem Personal zu melden.
  • Die Zimmereinrichtung darf vom Gast nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Er haftet in vollem Umfang für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Wenn ein Zimmer absichtlich beschädigt oder derart verunreinigt wird, dass es nach der Reinigung nicht erneut vermietet werden kann, muss der Gast neben den zur Behebung des Schadens bzw. zur Reinigung erforderlichen Kosten an Ort und Stelle auch die volle Unterbringungsgebühr für diese Tage begleichen.
  • Der untergebrachte Gast ist nicht berechtigt, Personen, die nicht ordnungsgemäß zur Unterbringung registriert sind und keine Unterbringungsgebühr bezahlt haben, im Zimmer übernachten zu lassen.
  • Der Betreiber haftet nicht für vom Gast in die Unterkunft mitgebrachte Sachen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Eigentum des Gastes oder Diebstahl von Gegenständen, die in frei zugänglichen Bereichen des Campingplatzes zurückgelassen wurden.
  • Gäste können ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz vor dem Campingplatz oder gegen eine Gebühr auf dem Campingplatzgelände parken. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl des Fahrzeugs oder sich darin befindlicher Gegenstände.
  • In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe einzuhalten.

 

Schlussbestimmungen

 

  • Für am Eigentum der Beherbergungseinrichtung verursachte Schäden haftet der Gast gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen geltenden Vorschriften.
  • Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Campingplatzordnung einzuhalten. Im Falle eines groben Verstoßes kann der Betreiber der Beherbergungseinrichtung den Aufenthalt des Gastes vor Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer beenden.
  • Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Reservierung jederzeit zu stornieren
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